Leistungsübersicht
Umfangreiches Leistungspaket
Karl Heinz Schmid Immobilien bietet seinen Kunden umfangreiche Leistungen.
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Wertermittlungen für Gebäude, Grundstücke, landwirtschaftliche Flächen
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Durchführung von Grundstücksaufteilungen
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Beurteilungen nach Bebauungsplan oder § 34 Baugesetzbuch
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Klärung aller Fragen rund um Grundstück und Baurecht
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Klärung offener Fragen im Vorfeld von Verhandlungen mit Behörden, wie zum Beispiel Grundbuchamt oder Notariat
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Vorbereitung der notariellen Vertragsgestaltung
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Koordinierung von Notarterminen
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Abwicklung von Nachlässen (Erbschaften)
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Auf Wunsch Erstellung und Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
Als Kunde profitieren Sie in jedem Fall von den sehr guten Kontakten, die Karl Heinz Schmid unter anderem zu Behörden, Anwälten, Notaren, Handwerkern, Dienstleistern und Vermessungsbüros hat.
Individueller Service
Flexibel und kundenorientiert
Service und Kundenzufriedenheit wird bei Karl Heinz Schmid ganz groß geschrieben. Er nimmt sich Zeit für seine Kunden und geht auf ihre Wünsche ein. Das Ergebnis ist ein maßgeschneidertes Servicepaket, das individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
So findet beispielsweise auf Wunsch der Notartermin beim Kunden zu Hause statt und nicht im Notariat. Und auch für ein Gespräch mit Karl Heinz Schmid müssen Käufer und Verkäufer nicht die eigenen vier Wände verlassen. Der Makler kommt zu ihnen ins Haus, und zwar dann, wenn die Kunden Zeit haben.
Für Karl Heinz Schmid ist keine Frage zu viel, kein noch so kleines Detail unwichtig. Alles wird beantwortet und geklärt. Und erst, wenn keine Frage mehr offen ist, werden die Verträge vorbereitet.
Bezahlung nur bei Erfolg
Fair, transparent und 100% Zufriedenheitsgarantie
Selbst ein noch so gut vorbereitetes Geschäft kann einmal scheitern. In diesem Falle entstehen für den Verkäufer keinerlei Kosten.
Bezahlen muss der Kunde nur, wenn der Verkauf erfolgreich abgewickelt wurde. Bei Grundstücken oder Immobilien zahlen Verkäufer und Käufer je 3,57 Prozent vom Verkaufspreis als Provision.
Bei Vermietungen gilt das Bestellerprinzip, d.h. der Vermieter übernimmt die Provision für die Vermietung. Hier wird eine Provision von 1,5 Nettomieten zzgl. 19% MWSt. berechnet.